Wolf - Vorkommen an der Sieg ab 2019
Wolfsrudel aus Eitorf hat erneut sieben Welpen
Sichtung durch Fotofalle
Quelle: General-Anzeiger vom 17.11.2021
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Todesursache unklar: DNA-Spuren an toter Kuh gehören zu Wolf aus Leuscheider Rudel
Quelle: amp.ksta.de
Kommentar
Wölfin Gloria: Dutzende Schafsrisse sind "nicht verhaltensauffällig"?
Quelle: www.agrarheute.com
Wolfsrisse in Hennef
Noch unbekanntes Tier tötet elf Schafe - fünf Lämmer vermisst
Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger 26.04.2021
Wolf reißt Rothirsch:
Spektakuläre Aufnahme einer Wildkamera
Angst um Weidetiere
Landwirte in Rhein-Sieg fordern Bejagung des Wolfes
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Quelle: Rhein-Sieg-Anzeiger 28.08.2020
Ausweisung des Wolfsgebietes „Oberbergisches Land“ 20.08.2020
LANUV bestätigt den Nachweis des ersten Wolfsnachwuchses in NRW im Rhein-Sieg-Kreis
21. Juli 2020
Die Auswertung von Bildmaterial aus dem südlichen Nordrhein-Westfalen durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) und die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) bestätigt erstmals den Nachweis einer Wolfsfamilie in der Kommune Eitorf im Rhein-Sieg-Kreis. Das Territorium liegt im Grenzgebiet von NRW und Rheinland-Pfalz. Aktuell werden durch das LANUV weitere Hinweise aus dem Rhein-Sieg-Kreis überprüft und bewertet.
In Nordrhein-Westfalen gab es bisher Nachweise einzelner durchziehender Wölfe sowie drei territorialer Wölfe in den Wolfsgebieten Schermbeck, Senne und Eifel-Hohes Venn. Der Nachweis einer Paarbildung und eines Wolfsnachwuchs konnte erstmals geführt werden.
Im Rhein-Sieg-Kreis sowie in den angrenzenden Kreisen und Gemeinden (Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis) existieren bereits ausgewiesene Förderkulissen, abgegrenzt durch das Wolfsverdachtsgebiet Oberbergisches Land und die Pufferzone Stegskopf. Die Ausweisung dieser Gebietskulissen ist insbesondere für die Nutztierhaltung von großer Bedeutung. Das Land Nordrhein-Westfalen bietet in Wolfsverdachtsgebieten, Wolfsgebieten und Pufferzonen auf der Grundlage der "Förderrichtlinie Wolf" eine Förderung von Investitionen in vorbeugende Maßnahmen zum Herdenschutz (Präventionsmaßnahmen) an. Gefördert werden der Erwerb von Elektrozäunen sowie die wolfsabweisende Optimierung bestehender Zäune. Mit dem Nachweis eines territorialen Wolfsrudels im Wolfsverdachtsgebiet Oberbergisches Land werden diese beiden Förderkulissen in der nächsten Zeit in ein Wolfsgebiet mit umgebender Pufferzone umgewandelt.
Weitere Informationen zu den Förderkulissen, zur Förderrichtlinie Wolf sowie zu Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden unter https://wolf.nrw/
Quelle: https://www.lanuv.nrw.de/
Notfallsets bei Wolfriss
Rhein-Sieg-Kreis verleiht Schutznetze für Nutztierhaltung
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Es liegt ein aktueller Wolfsnachweis vor.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt einen Wolfsnachweis im Rhein-Sieg-Kreis.
In den Abendstunden des 12.06.2020 wurde eine Wolfsfähe in einem Waldgebiet bei Eitorf gefilmt. Die Aufnahmen wurden durch die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) geprüft (https://www.dbb-wolf.de/). Aktuell ist die Identität dieser Fähe nicht bekannt. Den Haltern von Schafen, Ziegen und Gehegewild im Raum Eitorf wird empfohlen, ihre Tiere mit geeigneten Zäunen wolfsabweisend zu sichern.
Die Gemeinde Eitorf im Rhein-Sieg-Kreis gehört seit 06.12.2019 zum Wolfsverdachtsgebiet Oberbergisches Land. Die Ausweisung eines Wolfsverdachtsgebietes ist insbesondere für die Nutztierhaltung von großer Bedeutung. Das Land Nordrhein-Westfalen bietet in Wolfsverdachtsgebieten auf der Grundlage der "Förderrichtlinien Wolf" eine Förderung von Investitionen in vorbeugende Maßnahmen zum Herdenschutz (Präventionsmaßnahmen) an. Gefördert werden im Wolfsverdachtsgebiet der Erwerb von Elektrozäunen sowie die wolfssichere Optimierung bestehender Zäune. Anträge auf Billigkeitsleistungen der durch einen Wolf verursachten Schäden sowie Anträge auf Förderung von Herdenschutzmaßnahmen im Wolfsverdachtsgebiet Oberbergisches Land können bei der Bezirksregierung Köln (dort bei dem für die Naturschutzförderung zuständigen Dezernat 51) gestellt werden.
Die offizielle Seite der DBBW, der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf
www.dbb-wolf.de
Wolfsnachweise in der Region (Stand 23.12.2019)
20. Dezember 2019
Bundestag beschließt leichteren Abschuss von Wölfen
Berlin, 20. Dezember 2019 (dpa). Wölfe dürfen zum Schutz von Schafen und anderen Weidetieren in Deutschland künftig leichter abgeschossen werden. Der Bundestag beschloss am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz, auf das sich die große Koalition nach monatelangem Streit verständigt hatte.
Demnach soll ein Abschuss auch dann möglich sein, wenn unklar ist, welcher Wolf genau zum Beispiel eine Schafherde angegriffen hat.
Füttern und Anlocken der geschützten Tiere soll verboten werden. Die Maßnahmen sollen wirtschaftliche Schäden für Bauern und Hobbyschäfer abwenden und auch Verunsicherung in vielen Dörfern entgegenwirken.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) sagte: «Die Neuregelung zeigt, dass wir berechtigte Sorgen der Bevölkerung und die Interessen der Weidetierhaltung ernst nehmen.» Der CDU-Abgeordnete Hermann Färber sagte im Bundestag, bei 639 Übergriffen von Wölfen im vergangenen Jahr seien bundesweit 2067 Nutztiere gerissen worden. «Deshalb ist es höchste Zeit, dass wir den Weidetierhaltern in Deutschland wieder eine Perspektive zum Schutze ihrer Tiere bieten.» Der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Carsten Träger, hob zugleich hervor: «Es wird kein unkontrolliertes Rudelschießen geben.» Für die Neuregelungen stimmten in namentlicher Abstimmung 361 Abgeordnete, 275 Parlamentarier lehnten sie ab.
Nach den von Umweltministerin Schulze vorgelegten Plänen sollen so lange Wölfe in einer Gegend geschossen werden können, bis es keine Attacken mehr gibt - auch wenn dafür ein ganzes Rudel getötet wird.
Die Länderbehörden müssen aber jeden Abschuss einzeln genehmigen.
Dabei sollen Jäger regelmäßig vorab einbezogen werden.
Künftig soll zudem schon eine Abwendung «ernster wirtschaftlicher Schäden» reichen, bisher ist im Gesetz von «erheblichen Schäden» die Rede. Das soll es auch Hobbyschäfern ermöglichen, Entschädigungen zu bekommen, wenn Wölfe zuschlagen. Mischlinge aus Wolf und Hund, sogenannte Hybride, sollen geschossen werden. Füttern und Anlocken soll verboten werden, damit Wölfe sich nicht an Menschen gewöhnen.
Von der Opposition kam Kritik. Der Linke-Politiker Ralph Lenkert forderte stärkere Hilfen und Entschädigungen für Schäfer. Steffi Lemke (Grüne) warnte vor neuer Unsicherheit. Ein Präventivabschuss von Wölfen sei europarechtlich nicht zulässig. Karsten Hilse (AfD) sprach von einem «zaghaften Schritt in die richtige Richtung». Karlheinz Busen (FDP) nannte die Regelungen nicht ausreichend.
Die Umweltschutzorganisation WWF begrüßte die Pläne. Sie machten deutlich, dass Ausnahmen vom strengen Schutzstatus des Wolfes und anderer geschützter Tierarten enge Grenzen gesetzt seien. Die Tötung eines Wolfes müsse auch bei der neuen Gesetzeslage Ultima Ratio sein.
Um ein langfristiges Miteinander von Menschen, Weide- und Wildtieren zu ermöglichen, seien flächendeckende Maßnahmen zum Herdenschutz in allen Bundesländern mit Wolfsvorkommen das A und O.
Seit der Jahrtausendwende breiten sich Wölfe in Deutschland aus, nachdem sie lange ausgerottet waren. Nach Angaben der zuständigen Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes leben hierzulande mittlerweile 105 Wolfsrudel. Dazu kommen 25 Paare und 13 Einzeltiere. Wie viele Wölfe ein Rudel bilden, schwankt stark. Es sind in der Regel das Elternpaar und sein Nachwuchs, die Sterblichkeit bei Wolfswelpen ist aber sehr hoch. Die meisten Wölfe leben in Ost- und Norddeutschland. Einen bestätigten Angriff eines Wolfs auf einen Menschen in Deutschland gab es seit der Rückkehr der Tiere nicht.
Für die Union machte Fraktionsvize Gitta Connemann weiteren Handlungsbedarf deutlich. «Weidetiere haben dasselbe Recht auf Tierschutz wie Wölfe», sagte die CDU-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur. Deshalb werde eine Bestandsregulierung gebraucht, was nur mit einer weitergehenden Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes gehe. Etwa mit Blick auf Deiche, die beweidet werden müssten, bleibe zudem die Schaffung wolfsfreier Zonen weiter auf der Tagesordnung.
Neue Wolfsnachweise im Kreis Neuwied
19.12.2019
Genetische Untersuchung ergibt:
Sehr wahrscheinlich leben zwei Fähen in Rheinland-Pfalz /
weiterer Wolfsnachweis bei Sankt Katharinen
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hier
Genetischer Nachweis liegt vor
Es handelt sich um HW01, GW1258m, Männchen, Herkunftsrudel unbekannt
https://wolf.nrw/wolf/de/nachweise
Wolfsriss an Schafe
bei Daufenbach bestätigt
in Rheinland Pfalz
NR-Kurier Region Dürrholz 27.06.2019 Pressemitteilung des Hegerings Puderbach
Pressemitteilung
LANUV bestätigt Wolfsichtung
im Rhein-Sieg-Kreis
Aktuelles
29.05.2019 auf lanuv.nrw.de
Wölfe an der Sieg?
Eitorf, 21.05.2019: In den letzten Tagen häufen sich in den Bereichen Obereip, Irlenborn und Schiefen Meldungen, bei denen offenbar ein Wolf gesichtet wurde. Zudem wurde ein solches Tier beim Wegschaffen eines gerissenen Rehs sogar gefilmt.
Der zuständige Wolfberater hat Proben von Tierkadavern genommen, um den Beutegreifer (Prädator) genauer im Labor bestimmen zu lassen.
Wir werden an dieser Stelle weiter über den Fortgang der Geschehnisse berichten.
Begegnungen mit dem Wolf?
Auch in einem Gebiet, in dem Wölfe ihr Revier haben, ist es äußerst unwahrscheinlich, dass Sie einen Wolf zu Gesicht bekommen. Wölfe meiden die Nähe des Menschen. Vor allem bei jungen und
unerfahrenen Wölfen kann es aber vorkommen, dass die Neugier stärker ist, als die Furcht.
Wenn Sie einem Wolf begegnen, sollten Sie sich auf diese Weise verhalten:
- Nicht versuchen, sich dem Wolf zu nähern, ihn anzufassen oder zu füttern!
- Nicht weglaufen, am besten stehen bleiben und abwarten, bis sich der Wolf zurück zieht.
- Wenn man selbst den Abstand vergrößern will, langsam zurück ziehen.
- Man kann den Wolf auch vertreiben, indem man auf sich aufmerksam macht (laut ansprechen, in die Hände klatschen, mit den Armen winken).
Kontaktstelle für Meldungen
Melden Sie bitte jede Sichtung eines Wolfes möglichst bald an das Landesumweltamt (LANUV NRW), das dafür zuständig ist.
Werktags:
Landesumweltamt (LANUV)
Tel.: 02361-305-0
Außerhalb der Geschäftszeiten /
am Wochenende:
Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV
Tel.: 0201-714488
Email: wolf_nrw@lanuv.nrw.de