CORONA AKTUELLE INFORMATIONEN
Drückjagden auf Antrag ab 11.01.2021 wieder möglich
Ab 11. Januar 2021 gilt die neue Coronaschutzverordnung, die im Hinblick auf die Jagdausübung nun wieder erweiterte Möglichkeiten eröffnet.
Sie sehen in § 2, § 4a und insbesondere § 13 dieser neuen Verordnung Regelungen, die Gesellschaftsjagden als Ausnahme von den grundsätzlich geltenden Kontaktsperren unter Einhaltung spezieller Vorgaben erlauben, wenn deren Notwendigkeit von der unteren Jagdbehörde festgestellt wird